Sie haben die Möglichkeit, Kopien oder Reproduktionen von Unterlagen herstellen zu lassen, sofern der konservatorische Zustand des Originals dies zulässt. Reproduktionen sind in der Regel im Lesesaal in Auftrag zu geben. Für die Bildersammlung und das Planarchiv gelten besondere Regelungen nach Absprache mit den Verantwortlichen (Kontakt Bildersammlung: sabine.strebel@bs.ch; Kontakt Planarchiv: krishna.das@bs.ch).
Fotokopien, Mikrofilme Archivalien dürfen unter keinen Umständen selbständig kopiert werden. Bestellungen von Fotokopien aus den Archivbeständen können bei der Lesesaalaufsicht in Auftrag gegeben werden. Die Erledigungsfrist dauert bis zu drei Wochen. Aus konservatorischen Gründen ist es zudem nicht möglich, Fotokopien aus gebundenen Materialien zu erstellen; solche Vorlagen müssen mikroverfilmt werden.
Reproduktionen Fotografische Aufnahmen oder Scans von Archivalien aller Art (Akten, Pläne, Bildmaterial) sowie Vergösserungen werden im hauseigenen Fotoatelier fachkundig und auf Ihre Wünsche abgestimmt erstellt. Bei grösseren Aufträgen oder bei der Bestellung von reproduktionsfähigen Vorlagen ist eine Terminvereinbarung unerlässlich.
Arbeitskopien mit Digitalkamera Benutzerinnen und Benutzer können Archivalien mit eigenen Digitalkameras fotografieren, unter folgenden Bedingungen:
- Es muss ein Antrag gestellt werden (Formular für Selbstfotografierer, beim Lesesaalpersonal erhältlich).
- Aufnahmen dürfen nur als Arbeitskopien verwendet werden. Für jegliche Veröffentlichung muss zusätzlich eine Genehmigung eingeholt werden.
- Die Benutzung von Blitzlicht und von Stativen ist nicht gestattet.
- Die Archivalien müssen auf dem Arbeitstisch fotografiert werden.
Zum Schutz der Archivalien oder aus Gründen der Schutzfrist können Einschränkungen verfügt werden.
Selbstkopien Bücher, Drucksachen, Leichenreden (Abdankungen) und Zeitungsausschnitte ab 1850 können frei kopiert werden. Zu diesem Zweck steht ein Freihandkopierer im kleinen Lesesaal zur Verfügung. Dieser hat einen Münzeinwurf, ferner können Kopierkarten erworben werden. Ältere Exemplare sind der Lesesaalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
Die zur Zeit gültigen Preise für Reproduktionen entnehmen sie bitte der Liste:
Unsere Tarife für Reproduktionen (PDF, 40 KB) Hinzu kommen die Auslagen für Porto und Verpackung.
Für Bildmaterial werden teilweise auch Veröffentlichungsgebühren erhoben. Darüber informieren Sie:
Reglement betreffend die Veröffentlichungsgebühren von Reproduktionen (Veröffentlichungsgebühren-Reglement) (pdf, 57 KB)
Reglement betreffend Nutzung und Veröffentlichung von reproduziertem Bildmaterial aus dem Staatsarchiv Basel-Stadt (Bildnutzungsreglement) (pdf, 22 KB)
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