Gebühren Veröffentlichung Reproduktionen

Reglement betreffend die Veröffentlichung von Reproduktionen

vom 12. Dezember 2018 (ersetzt Fassung vom 28.9.2004)

Das Staatsarchiv Basel-Stadt erteilt das Recht zur Veröffentlichung von Archivgut aus seinen Beständen. Wenn das urheberrechtliche Nutzungsrecht dem Staatsarchiv übertragen wurde, werden folgende Gebühren erhoben:

Werbepublikationen [1]                               

  • Fr. 500.-

Sonstige kommerzielle Nutzungen [2]      

  • Fr. 100.-

Nicht-kommerzielle Nutzungen [3]            

  • Kostenlos

Bei Publikationen in unmittelbaren Interesse des Staatsarchivs können die Gebühren ganz oder teilweise erlassen werden.

Die angegebenen Gebühren berechtigen ohne anderweitige Abmachung zur einmaligen Nutzung pro Vorlage und gelten ausschliesslich für den vereinbarten Zweck. Jede weitere Verwendung bedarf der erneuten Genehmigung durch das Staatsarchiv.

Die Entrichtung der Veröffentlichungsgebühr entbindet nicht von der Pflicht, jede Publikation mit dem Quellennachweis nach den Vorgaben des Staatsarchiv zu versehen und dem Staatsarchiv ein Belegexemplar abzuliefern.

Zusätzlich zur Veröffentlichungsgebühr werden die Reproduktionskosten (siehe Reglement betreffend die Herstellung von Reproduktionen), gegebenenfalls  eine Aufwandentschädigung für Recherche bzw. Zusammenstellung der Unterlagen (Fr. 100.- pro Stunde; siehe Verordnung betreffend die Erhebung von Gebühren durch das Staatsarchiv) sowie die Versandspesen (Porto, Verpackungsmaterial) in Rechnung gestellt.

Dieses Reglement ist gültig seit dem 1. März 2019.

 

[1] Bei Generierung von Einnahmen durch den Einsatz der Reproduktion in Werbung, Marketing und Merchandising für kommerziell vertriebene Produkte, Waren und Dienstleistungen.

[2] Bei Generierung von Einnahmen durch Publikation in einem Medium, das sich an eine zahlende Kundschaft richtet (z.B. Zeitungen, Fernsehen etc.).

[3] Bei wissenschaftlichen Publikationen (Dissertationen, Lizentiats- und Diplomarbeiten, Aufsätzen in Fachzeitschriften etc.), Publikationen von regional- oder lokalhistorischer Bedeutung (z.B. Stadtbücher) und Publikationen mit schulischen, kulturellen oder sonstigen gemeinnützigen Zwecken.