Tarife sonstige Dienstleistungen

Reglement betreffend sonstiger Dienstleistungen

vom 12. Dezember 2018 (ersetzt Fassung vom 28. September 2004)

Das Staatsarchiv Basel-Stadt erbringt folgende zusätzlichen gebührenpflichtigen Dienstleistungen:

Leihgaben an Ausstellungen

Die Kosten für den Versand (Porto, Verpackungsmaterial) gehen zu Lasten des Leihnehmers. Ebenso können die Kosten für die Montage / Demontage, für fotografische Sicherheitsaufnahmen und für das Präparieren der Leihgaben dem Leihnehmer überbunden werden (Fr. 80.- pro Stunde). Weitere Informationen (Prozedere, Bedingungen) gemäss separatem Memo.

Führungen

Für Führungen gilt ein Richtpreis von Fr. 200.-, welcher je nach Leistungsempfänger erlassen werden kann (z.B. Behörden, Universität, Schulen).

Vermietung Vorlesungsraum

Der Vorlesungsraum kann für halbe oder ganze Tage zu Fr. 120.- resp. Fr. 240.- gemietet werden. Dieser Betrag kann je nach Leistungsempfänger erlassen werden (z.B. Behörden, Universität, Schulen).

Externe Beratung

Fachspezifische Beratungen (Archivierung, Digitalisierung, Informatik etc.), welche die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsfunktion öffentlicher Organe überschreiten, sind kostenpflichtig. Je nach erforderlicher Qualifikation sowie dem marktüblichen Honorar für die entsprechende Dienstleistung gelangen folgende Tarife zur Anwendung (Richtgrössen):

  • Gesamtprojektleiter Fr. 240.-
  • Fachexperte / Teilprojektleiter Fr. 200.-
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter Fr. 160.-
  • Mitarbeiter ohne Spezialkenntnisse Fr. 120.-.

 

Dieses Reglement ist gültig seit dem 1. März 2019.