Am 1. Januar 2012 treten das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) sowie die Informations- und Datenschutzverordnung (IDV) in Kraft. Das hat auch für die Benutzung des Staatsarchivs gewisse Folgen.
Das Informations- und Datenschutzgesetz setzt das im Jahr 2006 in der neuen Kantonsverfassung des Kantons Basel-Stadt eingeführte Öffentlichkeitsprinzip um. Das Öffentlichkeitsprinzip betrifft den Umgang von öffentlichen Organen mit Informationen, sowohl in Bezug auf das aktive Informieren als auch in Bezug auf die reaktive Herausgabe von Informationen. Es bringt einen Paradigmenwechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung mit Ausnahmen hin zum Öffentlichkeitsprinzip, bei dem die Geheimhaltung die Ausnahme ist. Am 1. Januar 2012 treten das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) sowie die Informations- und Datenschutzverordnung (IDV) in Kraft.
Auswirkungen auf das Archiv
Die im Archivgesetz geregelten Schutzfristen betreffend die Einsichtnahme in Unterlagen mit wesentlichem Bezug auf natürliche Personen sind auch nach der Einführung des IDG und IDV weiterhin gültig. Eine wesentliche Änderung besteht im Wegfall der bis anhin für staatliche Unterlagen allgemein geltenden Schutzfrist von 30 Jahren, falls die Unterlagen bereits bei der Verwaltung öffentlich zugänglich waren.
Die Texte auf der Website des Staatsarchivs Basel-Stadt, welche von der Einführung des IDG und IDV betroffen sind, wurden entsprechend angepasst.
19. Dezember 2011 / 3. März 2012
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