Geschichte StABS

Anfänge

Die Anfänge des Staatsarchivs reichen weit zurück. Die Stadt Basel besass schon seit der Selbständigkeit des Rates im Laufe des 12. Jahrhunderts eine Sammlung von Urkunden und Dokumenten. Die älteste Nachricht vom Bestand eines städtischen Archivs findet sich im ältesten Ratsbuch, dem sogenannten Roten Buch (Ratsbücher A 1). Dort steht die Notiz, dass die Stadt beim Erdbeben von 1356 durch Brand um alle ihre Briefe und Bücher gekommen sei.

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Erste Ordnungen

In den Jahren 1487/88 erstellte der Stadtschreiber Hans Gerstner mit der sogenannten Geheimen Registratur eine erste Ordnung, die etwa bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts fortgeführt wurde. Sie enthielt die Haupt- und Staatsurkunden sowie die weiteren Archivalien des Mittelalters. In den Jahren 1600 bis 1603 ordnete der spätere Bürgermeister Hans Werner Ringler die inzwischen neu angefallenen Bestände nach dem von Gerstner angewandten System. Aus seiner Arbeit erwuchs die Hintere Kanzlei, in der überwiegend die Akten des 16. Jahrhunderts aufbewahrt wurden.

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Neuordnungen des 18. und 19. Jahrhunderts

Eine durchgreifende Erneuerung erfuhr das Archivwesen Mitte des 18. Jahrhunderts unter Daniel Bruckner. Ab 1747 ordnete er in der Hinteren Kanzlei weitere Bestände des 16. und 17. Jahrhunderts. Anschliessend wandte er sich der neueren, sogenannten oberen Registratur zu. Bis 1766 legte er eine neue Registratur an, die die Akten seit der Mitte des 16. Jahrhunderts umfasste. Bis 1827 fortgeführt, war die obere Registratur das Hauptarchiv für die Zeit vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert. 1818 ernannte der Kleine Rat Johannes Krug zum neuen Registrator. Dieser machte sich an eine Neuordnung des Archivs, das in seinem Aufbau noch der staatlichen Organisation aus der Zeit vor 1798 entsprach. Ab 1828 galt ein von ihm entworfener Archivplan, nach dem die neu anfallenden Akten abgelegt wurden. Gemäss der räumlichen Ordnung der Archivbestände wurde auch dieser Teil weiterhin als Obere Registratur bezeichnet.

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Kantonstrennung und Archivteilung

Der politischen Trennung zwischen Stadt und Landschaft im Jahre 1833 folgte die güterrechtliche Auseinandersetzung unter der Federführung der eidgenössischen Tagsatzung. Alles, was als Staatsgut anerkannt worden war, wurde zwischen den beiden Halbkantonen aufgeteilt, so auch das Archivgut. Allerdings wich der Archivteilungsvertrag vom 13. August 1834 vom sonst üblichen Verteilungsschlüssel, der auf der damaligen Bevölkerungszahl beruhte (Stadt: 1/3 Land: 2/3), zugunsten eines sachgerechten Verfahrens ab: Die Halbkantone erhielten jeweils diejenigen Akten zugesprochen, die sich ausschliesslich auf ihr Territorium bezogen. Als gemeinsames Eigentum verblieben bis zum heutigen Tag im Staatsarchiv Basel-Stadt alle Unterlagen, die den gesamten alten Kanton Basel betrafen.

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Übergang zum modernen Archiv

Nach dem Tode Krugs im Jahre 1866 blieb das Amt des Registrators zunächst unbesetzt. Erst 1877 schuf der Regierungsrat die Stelle eines Staatsarchivars, dem die Aufsicht über das öffentliche Archivwesen unterstellt wurde. Der neu ernannte Staatsarchivar Rudolf Wackernagel ging unverzüglich an eine umfassende Neuordnung des Archivwesens. Bereits 1879 erliess der Regierungsrat ein Archivreglement, das die Benutzung regelte. 1882 veröffentlichte Wackernagel eine Gesamtübersicht der Bestände. Daraus geht hervor, dass die Ratsbücher, die Protokolle der Räte, die Missiven von 1409 - 1700 und die Rechnungsbücher von 1357 bis 1798 in den älteren Verzeichnissen nicht integriert waren. 1895 folgte ein erstes Inventar des Staatsarchivs.

Bereits 1891 begann Wackernagel mit der Auflösung der alten Archivabteilungen und ihrer völligen Neuordnung nach dem Pertinenzsystem. Gleichzeitig ging er an die Planung eines eigenständigen Archivgebäudes, das im Oktober 1899 bezogen werden konnte. Im selben Jahr erliess der Regierungsrat ein Reglement betreffend die öffentliche Verwaltung und ihre Ablieferung an das Staatsarchiv. Mit der Veröffentlichung des Repertoriums des Staatsarchivs zu Basel"im Jahre 1905 und der Einrichtung eines Planarchivs war die Phase der Restrukturierung abgeschlossen.

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Aufbau der Nebenarchive und Sammlungen

Neben der Ordnung der staatlichen Bestände ging Wackernagel daran, das Sammlungsgebiet des Staatsarchivs durch den Aufbau von Nebenarchiven und Deposita zu erweitern. 1878 begann der Aufbau der Abteilung Hausurkunden. Seit 1879 übernahm das Archiv zahlreiche Zunft- und Gesellschaftsarchive. 1885 folgte die Einrichtung der Familienarchive und Personalurkunden, im selben Jahr ging das Kirchenarchiv in die Hände des Staatsarchivs über. 1899 wurden das Gerichts- und das Notariatsarchiv in das Staatsarchiv überführt. Zudem legte Wackernagel ab 1878 umfangreiche Hilfssammlungen an und richtete eine Handbibliothek ein.

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Umstellung des Ordnungsprinzips

Ab 1904 wurde der gesamte Zuwachs in die von Wackernagel geschaffene Ordnung integriert. Da die Aufgaben der staatlichen Verwaltung rasch anwuchsen, mussten aber fortlaufend neue Abteilungen, Unterabteilungen und Signaturen eingeführt werden. In den Jahren 1960/61 wurde ein neues Repertorium für Haupt- und Nebenarchive angelegt, das alle Nachträge und das Repertorium von 1904 vereinigte. Diese Bestände bilden seitdem das Ältere Hauptarchiv und die Älteren Nebenarchive. Im selben Jahr folgte der Übergang vom Pertinenz- zum Provenienzprinzip. Das danach aufgebaute Neuere Hauptarchiv erschliesst die staatlichen Unterlagen seit Mitte der 1930er Jahre. Demgegenüber wurde Teile der Älteren Nebenarchive (Gerichtsarchiv, Universitätsarchiv) fortgeführt, da diese bereits dem Provenienzprinzip entsprachen.

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Neue gesetzliche Grundlagen

1956 erliess der Regierungsrat eine Neufassung des Reglements betreffend die Registraturen der öffentlichen Verwaltung und die Ablieferung der Akten an das Staatsarchiv, in dem erneut die Pflicht der öffentlichen Verwaltung festgeschrieben wurde, ihre Unterlagen an das Staatsarchiv abzuliefern. Am 11. September 1996 verabschiedete der Grosse Rat das Archivgesetz, das die Anbietungspflicht ebenfalls vorsieht, jedoch auch einen Ausgleich im Spannungsfeld zwischen Amtsgeheimnis, Forschungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz schafft. Das neue Gesetz entstand in enger Abstimmung mit dem damals gültigen Datenschutzgesetz. Es trat zusammen mit einer einschlägigen Verordnung am 1. November 1998 in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2012 gelten das neue Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) sowie die dazugehörige Verordnung. Die im Archivgesetz geregelten Schutzfristen zu Unterlagen mit wesentlichem Bezug auf natürliche Personen bleiben weiterhin gültig. Die wesentliche Änderung besteht im Wegfall der bis anhin für staatliche Unterlagen geltenden Schutzfrist von 30 Jahren, falls die Unterlagen bereits bei der Verwaltung öffentlich zugänglich waren.

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Bauliche Veränderungen

1966 konnte die Funktionsfähigkeit des Staatsarchivs mit dem Abschluss umfangreicher Erweiterungs-, Umbau- und Renovationsarbeiten entscheidend verbessert werden, dies galt vor allem für den Magazinausbau. Das unvermindert anhaltende Wachstum führte aber schon bald zu erneuten Raumproblemen. Ein Teil des Zuwachses musste an verschiedenen Orten provisorisch untergebracht werden. Seit 1981 steht dem Staatsarchiv ein erstes festes Aussenmagazin zur Verfügung. 1993 folgte der Bezug der neuen Aussenstelle. 1998/1999 wurde das Stammhauses an der Martinsgasse einer umfassenden Renovation (Dachisolation, Dachausbau, Fassade, Ausbau Repertorienraum) unterzogen. Nach Zustimmung durch Regierung und Parlament begann 2013/2014 die Planung eines Neubaus beim Bahnhof St. Johann, in Nachbarschaft mit dem Naturhistorischen Museum.

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Weitere Umstellungen des Ordnungsprinzips

Im Jahr 2000 begann der Aufbau der Neueren Nebenarchive. Zu diesen zählen alle Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. die christlichen Landeskirchen, die Israelitische Gemeinde, die Basler Verkehrsbetriebe) sowie privatrechtliche Körperschaften mit öffentlichem Auftrag (z.B. der Gerwerbeverband Basel-Stadt, Volkshochschule beider Basel) 2001 wurden das Neuere Gerichtsarchiv, die Neueren Gemeindearchive und das Neuere Universitätsarchiv eingerichtet. Dies erfolgte zur klaren Trennung zwischen den abgeschlossenen Älteren und den laufenden Neueren Nebenarchiven.

Demselben Zweck dienten 2005 Umstrukturierungen im Neueren Hauptarchiv: Zur besseren Abbildung der Gewaltenteilung wurden folgende eigenständige Abteilungen geschaffen: Verfassunggebende Versammlungen, Grosser Rat, Regierungsrat und Staatskanzlei. Dies entspricht organisatorischen Neuerungen (Schaffung eigenständiger Parlamentsdienste).

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Weitere Fragen

Wer sich ausführlicher informieren möchte, lese

Andreas Staehelin, Geschichte des Staatsarchivs Basel. Teil 1, Von den Anfängen bis 1869, in: BZGA 102 (2002), S. 211-279 und Teil 2, Die Aera Rudolf Wackernagel 1869-1917, in: BZGA 103 (2003), S. 85-148.