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Staatsarchiv: Maskenpflicht
Ab sofort gilt in allen öffentlich zugänglichen Räumen des Staatsarchivs für alle Personen Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht ist in der kantonalen Covid-19-Verordnung (SG 321.331) festgelegt.
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Ab sofort gilt in allen öffentlich zugänglichen Räumen des Staatsarchivs für alle Personen Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht ist in der kantonalen Covid-19-Verordnung (SG 321.331) festgelegt.
Kanton Basel-Stadt
Staatsarchiv
Martinsgasse 2
4001 Basel