Ablieferung
Laut Archivgesetz sind alle Verwaltungszweige verpflichtet, ihre nicht mehr benötigten Unterlagen dem Archiv anzubieten. Das Archiv entscheidet, was aufbewahrt wird. Privatpersonen, welche ihre Unterlagen dem Archiv übergeben möchten, finden hier ebenfalls nützliche Informationen.
Das Staatsarchiv unterstützt Dienststellen auch bei der Verwaltung ihrer laufenden Geschäfte (Records Management):
Es berät bei der Optimierung der Ablage.
Es bewertet Geschäftsunterlagen archivisch.
Es übernimmt die dauerhaft aufzubewahrenden Unterlagen.
Es bewahrt diese Unterlagen sicher auf und hält sie zur Verfügung.