Reproduktionen

Reproduktionen

Digitale Reproduktionen (Tiff-Dateien) und Arbeitskopien (Pdf-Dateien) von Archivalien aller Art wie Akten, Pläne und Bildmaterial werden vom Reproduktionsdienst des Staatsarchivs erstellt.

Kosten

Herstellungskosten:

Eine genaue Auflistung der anfallenden Herstellungskosten entnehmen Sie der Tabelle Tarife für die Herstellung von Reproduktionen.

Veröffentlichungsgebühren:

Neben den Herstellungskosten fallen - je nach Verwendungszweck der Reproduktionen und Urheber / Urheberin der Unterlagen - zusätzlich Veröffentlichungsgebühren an. Eine Übersicht dieser Tarife finden Sie im Reglement Gebühren Veröffentlichung Reproduktionen.

Bestellen

Bitte bestellen Sie digitale Reproduktionen (Tiff-Dateien) über das Formular

Mit diesem Formular können Sie ausschliesslich digitale Reproduktionen (Tiff-Dateien) bestellen. Für die Bestellung von digitalen Arbeitskopien (Pdf-Dateien) wenden Sie sich bitte an stabs@bs.ch.

Nutzungsbedingungen

  • Bilder dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden.
  • Jede Veröffentlichung bedarf der Freigabe durch das Staatsarchiv Basel-Stadt und eventuell weiterer Rechtsinhaber / -inhaberinnen.
  • Eine Weitergabe an Dritte oder die unberechtigte Reproduktion des Bildmaterials ohne Zustimmung des Staatsarchivs Basel-Stadt ist nicht gestattet.
  • Die Zusendung von Bildmaterial beinhaltet noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitigen Nutzung.
  • Nach der Veröffentlichung ist dem Staatsarchiv Basel-Stadt kostenlos und unaufgefordert ein Belegexemplar zuzusenden. Bei Nutzung im Internet ist dem Staatsarchiv Basel-Stadt die Adresse der Website, bei Filmen das Datum der Erstausstrahlung bekannt zu geben.
  • Ohne andere Vereinbarung ist jedes publizierte Bild mit dem entsprechenden Abbildungsnachweis zu versehen (Staatsarchiv Basel-Stadt und vollständige Signatur).

Das vollständige Bildnutzungsreglement kann hier heruntergeladen werden:

 

 

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Digitale Arbeitskopien (Pdf-Dateien)

Archivalien dürfen nicht selbständig gescannt werden. Bestellungen von digitalen Arbeitskopien (Pdf-Dateien) aus den Archivbeständen können bei der Lesesaalaufsicht in Auftrag gegeben werden. Die Erledigungsfrist kann bis zu drei Wochen dauern. 

Für das Scannen von Büchern, Drucksachen, Leichenreden und Zeitungsausschnitten steht ein Scanner zur Verfügung.

Eine genaue Auflistung der anfallenden Kosten entnehmen Sie der Tabelle Tarife für die Herstellung von Reproduktionen.

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Arbeitskopien mit Digitalkamera

Benutzerinnen und Benutzer können Archivalien mit eigenen Digitalkameras fotografieren, unter folgenden Bedingungen:

  • Es muss ein Antrag gestellt werden (Formular für Selbstfotografierer, beim Lesesaalpersonal erhältlich).
  • Aufnahmen dürfen nur als Arbeitskopien verwendet werden. Für Veröffentlichungen sind zusätzlich Genehmigungen einzuholen.
  • Die Benutzung von Blitzlicht und Stativen ist nicht gestattet.
  • Die Archivalien müssen auf dem Arbeitstisch fotografiert werden.

Zum Schutz der Archivalien oder aus Gründen der Schutzfrist können Einschränkungen verfügt werden.

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